Mietvertrag kündigen 2026: Fristen, Regeln und Muster
Mietvertrag kündigen nach BGB §573: Kündigungsfristen, ordentliche und außerordentliche Kündigung. Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Vorlage.
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Meine Frage stellenMietvertrag kündigen: Fristen und Regeln nach dem BGB
Die Kündigung eines Mietvertrags unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Während Mieter relativ frei kündigen können, sind Vermieter an enge Voraussetzungen gebunden. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln für beide Seiten.
Ordentliche Kündigung durch den Mieter
Der Mieter kann das Mietverhältnis nach §573c Abs. 1 BGB jederzeit ordentlich kündigen — ohne Angabe von Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, wobei die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zugehen muss.
Beispiel: Eine Kündigung, die am 3. April zugeht, beendet das Mietverhältnis zum 30. Juni.
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter benötigt nach §573 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Anerkannte Gründe sind:
- Vertragsverletzung: Erhebliche Pflichtverletzung durch den Mieter (z.B. wiederholte Zahlungsrückstände)
- Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts (§573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- Verwertungskündigung: Wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks wird durch das Mietverhältnis erheblich beeinträchtigt (§573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Die Kündigungsfrist des Vermieters staffelt sich nach der Mietdauer:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate (§573c Abs. 1 BGB)
Außerordentliche fristlose Kündigung
Beide Seiten können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen (§543 BGB). Für den Mieter kommen u.a. in Betracht:
- Die Wohnung ist aufgrund von Mängeln nicht bewohnbar (§543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
- Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden
Der Vermieter kann fristlos kündigen bei:
- Zahlungsverzug: Rückstand von zwei Monatsmieten oder wiederholter Teilrückstand (§543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
- Vertragswidrige Nutzung: Z.B. unbefugte Untervermietung (§543 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Bei Zahlungsverzug kann der Mieter die fristlose Kündigung durch Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage unwirksam machen — sog. Schonfrist (§569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Dies gilt allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren.
Formvorschriften
Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum bedarf der Schriftform (§568 Abs. 1 BGB): eigenhändige Unterschrift auf Papier. Eine E-Mail, SMS oder Fax reicht nicht. Der Vermieter muss die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben angeben (§573 Abs. 3 BGB).
Widerspruch und Sozialklausel
Der Mieter kann der ordentlichen Kündigung widersprechen und die Fortsetzung verlangen, wenn die Beendigung für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde (§574 BGB). Typische Härtefälle: hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, langjährige Verwurzelung im sozialen Umfeld.
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Fazit
Die Kündigung eines Mietvertrags ist an strenge Formvorschriften und Fristen gebunden. Beachten Sie die Schriftform, die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Begründungspflicht des Vermieters. DroitAI unterstützt Sie bei jedem Schritt — von der Fristberechnung bis zum fertigen Kündigungsschreiben.
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