Arbeitsrecht in Frankreich 2026: CDI, CDD, Kündigung und Ihre Rechte
Alles zum französischen Arbeitsrecht 2026: CDI, CDD, 35-Stunden-Woche, RTT, Kündigungsschutz und Prud'hommes. Ihr vollständiger Leitfaden.
Arbeitsrecht in Frankreich: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen
Das französische Arbeitsrecht (Code du travail) gehört zu den arbeitnehmerfreundlichsten in Europa. Ob Sie gerade einen Job in Frankreich antreten oder bereits dort arbeiten — dieses Handbuch erklärt Ihnen die wichtigsten Regeln, Ihre Rechte und die Besonderheiten des französischen Systems im Jahr 2026.
CDI und CDD: Die zwei Vertragstypen
In Frankreich gibt es zwei Hauptarten von Arbeitsverträgen:
- CDI (Contrat à Durée Indéterminée): Der unbefristete Arbeitsvertrag ist der Regelfall nach Art. L1221-2 Code du travail. Er bietet den stärksten Kündigungsschutz und ist die Standardform der Beschäftigung.
- CDD (Contrat à Durée Déterminée): Der befristete Vertrag ist nur in bestimmten Fällen zulässig, etwa bei Vertretung, saisonaler Arbeit oder vorübergehendem Mehrbedarf (Art. L1242-2). Die maximale Laufzeit beträgt in der Regel 18 Monate einschließlich Verlängerung (Art. L1242-8).
Wichtig: Ein CDD, der die gesetzlichen Grenzen überschreitet, wird automatisch in einen CDI umgewandelt (Art. L1245-1). Am Ende eines CDD steht dem Arbeitnehmer eine Prekaritätsprämie (indemnité de précarité) von 10 % des Gesamtbruttogehalts zu (Art. L1243-8).
Die 35-Stunden-Woche und RTT
Seit dem Gesetz Aubry II (2000) beträgt die gesetzliche Wochenarbeitszeit in Frankreich 35 Stunden (Art. L3121-27). Stunden über 35 sind Überstunden, die mit einem Zuschlag vergütet werden:
- 25 % Zuschlag für die ersten 8 Überstunden (36. bis 43. Stunde)
- 50 % Zuschlag ab der 44. Stunde
Viele Unternehmen vereinbaren eine Wochenarbeitszeit von 37 oder 39 Stunden und gewähren im Gegenzug RTT-Tage (Réduction du Temps de Travail). Das sind zusätzliche freie Tage — je nach Vereinbarung zwischen 6 und 23 Tage pro Jahr — als Ausgleich für die über 35 Stunden hinaus geleistete Arbeit.
Urlaub: 5 Wochen gesetzlich garantiert
Jeder Arbeitnehmer in Frankreich hat Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, das entspricht 25 Arbeitstagen (Art. L3141-3). Der Bezugszeitraum läuft vom 1. Juni bis zum 31. Mai. Dazu kommen häufig:
- RTT-Tage (siehe oben)
- 11 gesetzliche Feiertage (Art. L3133-1)
- Sonderurlaub bei Heirat (4 Tage), Geburt (3 Tage), Todesfall (3 Tage) nach Art. L3142-4
Kündigungsschutz und Abfindung
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber (licenciement) ist nur aus einem triftigen und ernsthaften Grund (cause réelle et sérieuse) zulässig (Art. L1232-1). Das Verfahren umfasst:
- Einladung zum Vorgespräch (entretien préalable) per Einschreiben mit mindestens 5 Werktagen Vorlauf (Art. L1232-2)
- Durchführung des Gesprächs, bei dem der Arbeitnehmer sich von einer Person seiner Wahl begleiten lassen kann
- Kündigungsschreiben frühestens 2 Werktage nach dem Gespräch (Art. L1232-6)
Die Kündigungsfrist (préavis) richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit:
- Unter 6 Monate: laut Tarifvertrag oder Branchenüblichkeit
- 6 Monate bis 2 Jahre: 1 Monat
- Über 2 Jahre: 2 Monate (Art. L1234-1)
Die gesetzliche Abfindung (indemnité de licenciement) beträgt mindestens 1/4 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr für die ersten 10 Jahre und 1/3 ab dem 11. Jahr (Art. R1234-2).
Die Prud'hommes: Das französische Arbeitsgericht
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vor dem Conseil de Prud'hommes verhandelt (Art. L1411-1). Dieses Gericht ist paritätisch besetzt — mit Richtern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen. Das Verfahren beginnt mit einer Schlichtungsphase (conciliation). Scheitert diese, folgt die Urteilsphase (jugement). Die Klage muss innerhalb von 12 Monaten nach der Kündigung eingereicht werden (Art. L1471-1).
Besonderheiten 2026: Barème Macron
Seit 2017 gilt der Barème Macron (Art. L1235-3), der die Höchst- und Mindestentschädigungen bei ungerechtfertigter Kündigung festlegt. Beispiel: Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit liegt die Entschädigung zwischen 3 und 6 Monatsgehältern. Diese Tabelle gilt auch 2026 unverändert.
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Fazit
Das französische Arbeitsrecht bietet starken Schutz für Arbeitnehmer — von der 35-Stunden-Woche über 5 Wochen Urlaub bis zum strikten Kündigungsverfahren. Als Arbeitnehmer in Frankreich lohnt es sich, Ihre Rechte zu kennen. Bei Fragen unterstützt Sie DroitAI mit rechtlichen Informationen und Berechnungen.
Equipe DroitAI
L'equipe editoriale DroitAI est composee de juristes et d'experts en intelligence artificielle. Nos articles sont verifies et sources sur Legifrance et les textes officiels.
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