Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 2026: BGB §622 einfach erklärt
Kündigungsfristen nach BGB §622 für Arbeitnehmer: gesetzliche Fristen, Probezeit, Tarifvertrag und verlängerte Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Was sagt das Gesetz?
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung noch andauert. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §622 BGB. Dieser Artikel erklärt alle Fristen, Ausnahmen und Besonderheiten.
Die Grundkündigungsfrist (§622 Abs. 1 BGB)
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wichtig: Vier Wochen sind genau 28 Tage — nicht ein Monat. Diese Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen, sofern keine längeren Fristen vereinbart sind.
Verlängerte Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit
Für den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist nach §622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende
Diese verlängerten Fristen gelten nach dem Gesetzeswortlaut nur für den Arbeitgeber. In der Praxis wird die Gleichstellung im Arbeitsvertrag häufig vereinbart.
Probezeit (§622 Abs. 3 BGB)
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden — ohne Bindung an bestimmte Termine. Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden; sie ergibt sich nicht automatisch.
Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind nur in Ausnahmefällen zulässig:
- Bei Aushilfen (bis zu 3 Monate befristet): Einzelvertragliche Verkürzung möglich (§622 Abs. 5 Nr. 1 BGB)
- In Kleinbetrieben (nicht mehr als 20 Arbeitnehmer): Die Grundkündigungsfrist kann auf vier Wochen ohne festen Termin verkürzt werden (§622 Abs. 5 Nr. 2 BGB)
Wichtig: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf vertraglich nicht länger sein als die für den Arbeitgeber (§622 Abs. 6 BGB).
Tarifvertragliche Kündigungsfristen
Tarifverträge können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen — auch nach unten (§622 Abs. 4 BGB). In vielen Branchen gelten daher eigene Fristen. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt (durch Tarifbindung oder arbeitsvertragliche Verweisung).
Fristlose Kündigung (§626 BGB)
Bei einem wichtigen Grund kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (§626 Abs. 1 BGB). Typische Gründe: Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, Tätlichkeiten. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen (§626 Abs. 2 BGB). In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
Zugang der Kündigung
Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Zugang der Kündigung beim Empfänger (§130 BGB). Im Zweifel muss der Kündigende den Zugang beweisen. Sicherste Methode: persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben (nicht Übergabe-Einschreiben, da bei Nichtabholung kein Zugang).
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Fazit
Die Kündigungsfrist hängt von Betriebszugehörigkeit, Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab. Berechnen Sie Ihre persönliche Frist mit dem DroitAI Kündigungsfrist-Rechner und sichern Sie sich rechtlich ab.
Equipe DroitAI
L'equipe editoriale DroitAI est composee de juristes et d'experts en intelligence artificielle. Nos articles sont verifies et sources sur Legifrance et les textes officiels.
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