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Verwaltungsrecht7 Min. Lesezeit11. März 2026

Prozesskostenhilfe 2026: Voraussetzungen, Antrag und Einkommensgrenzen

Prozesskostenhilfe 2026: Freibeträge nach PKHB 2026 (282 € Erwerbstätige, 619 € Partei), Miete wird abgezogen, Raten nach § 115 ZPO, mit Rechenbeispiel.

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Prozesskostenhilfe: Ihr Recht auf Zugang zur Justiz

Nicht jeder kann sich einen Rechtsstreit leisten. Damit der Zugang zur Justiz nicht am Geld scheitert, gibt es die Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§114 ff. ZPO. Sie übernimmt — ganz oder teilweise — die Gerichts- und Anwaltskosten für Personen mit geringem Einkommen.

Voraussetzungen für PKH (§114 ZPO)

Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bedürftigkeit: Die Partei kann die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen.
  • Hinreichende Erfolgsaussicht: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung muss Aussicht auf Erfolg haben (§114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • Keine Mutwilligkeit: Mutwillig ist eine Klage, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von ihr absehen würde, obwohl eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht (§114 Abs. 2 ZPO).

Einkommensgrenzen und Freibeträge 2026

Für die Bedürftigkeitsprüfung wird das einzusetzende Einkommen berechnet (§115 Abs. 1 ZPO). Abgezogen werden, mit den Beträgen der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (gültig ab 1. Januar 2026):

  • Steuern und Sozialversicherung
  • Erwerbstätigenfreibetrag (nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit): 282 Euro
  • Grundfreibetrag (Partei): 619 Euro
  • Freibetrag Ehegatte/Partner: 619 Euro
  • Freibetrag je unterhaltsberechtigter Person, nach Alter: 393 Euro (bis 6 Jahre), 429 Euro (7 bis 14 Jahre), 518 Euro (15 bis 18 Jahre), 496 Euro (Erwachsene)
  • Kosten für Unterkunft und Heizung: in tatsächlicher Höhe, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Lebensverhältnissen stehen
  • Besondere Belastungen: Schulden, Versicherungen

Ergibt sich ein einzusetzendes Einkommen von 0 Euro oder weniger, werden die gesamten Kosten übernommen. Bei einem positiven einzusetzenden Einkommen sind bis zu 48 Monatsraten zu zahlen (§115 Abs. 2 ZPO). Die Monatsrate beträgt die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, auf volle Euro abgerundet; unter 10 Euro wird keine Rate festgesetzt. Übersteigt das einzusetzende Einkommen 600 Euro, beträgt die Rate 300 Euro zuzüglich des 600 Euro übersteigenden Teils.

Beispiel: alleinstehend, erwerbstätig, 1.800 Euro netto, 700 Euro Miete mit Heizung: 1.800 − 282 − 619 − 700 = 199 Euro einzusetzendes Einkommen → Monatsrate 99 Euro.

Der Antrag auf PKH

Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt — dem Gericht, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder sein wird. Erforderlich sind:

  • Das ausgefüllte Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" (bundeseinheitlich)
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate)
  • Nachweise über Ausgaben (Miete, Versicherungen, Schulden)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Darstellung des Rechtsstreits und der Erfolgsaussichten

Umfang der PKH

Die PKH deckt:

  • Gerichtskosten (GKG-Gebühren)
  • Eigene Anwaltskosten (nach RVG)
  • Zeugen- und Sachverständigenkosten

Nicht abgedeckt sind die Kosten der Gegenseite: Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite selbst tragen (§123 ZPO). PKH schützt auch nicht vor einer Kostenentscheidung zugunsten der Gegenseite.

PKH in verschiedenen Verfahrensarten

Prozesskostenhilfe gibt es nicht nur für Zivilprozesse. Sie gilt auch für:

  • Arbeitsgerichte: Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten (§12a ArbGG)
  • Familiengerichte: Hier heißt sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach §76 FamFG
  • Verwaltungsgerichte: §166 VwGO verweist auf die ZPO-Regelungen
  • Sozialgerichte: Hier gibt es keine Gerichtskosten, PKH betrifft nur die Anwaltskosten

Nachprüfung und Rückzahlung

Das Gericht überprüft bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens, ob sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben (§120a ZPO). Verbessern sich Ihre Verhältnisse wesentlich, kann die PKH aufgehoben und Sie zur Nachzahlung herangezogen werden.

DroitAI PKH-Rechner

Mit dem DroitAI Prozesskostenhilfe-Rechner können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf PKH haben. Geben Sie Ihre Einkommens- und Ausgabendaten ein — unser Tool berechnet sofort Ihr einzusetzendes Einkommen und die mögliche Monatsrate. Unser KI-Rechtsassistent hilft Ihnen außerdem bei der Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Fazit

Prozesskostenhilfe sichert den Zugang zur Justiz unabhängig vom Einkommen. Prüfen Sie mit DroitAI, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim zuständigen Gericht.

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