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Familienrecht8 Min. Lesezeit11. März 2026

Unterhalt berechnen 2026: Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt

Unterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Selbstbehalt. Alle Bedarfssätze und Einkommensgruppen.

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Unterhalt berechnen: Die Düsseldorfer Tabelle 2026

Wer nach einer Trennung oder Scheidung Unterhalt zahlen oder erhalten soll, braucht klare Zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle — herausgegeben vom OLG Düsseldorf — ist die wichtigste Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird jährlich aktualisiert und basiert auf §§1601 ff. BGB.

Unterhaltsanspruch nach dem BGB

Der Unterhaltsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz:

  • Kindesunterhalt (§1601 BGB): Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Minderjährige Kinder haben stets Anspruch auf Unterhalt.
  • Trennungsunterhalt (§1361 BGB): Während der Trennungszeit kann der weniger verdienende Ehegatte Unterhalt verlangen.
  • Nachehelicher Unterhalt (§1569 ff. BGB): Nach der Scheidung besteht ein Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).

Die Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarfssätze

Die Tabelle ordnet den Unterhaltsbedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes zu. Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle 2026 für die erste Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro netto) betragen:

  • 0-5 Jahre: 486 Euro (Mindestunterhalt)
  • 6-11 Jahre: 558 Euro
  • 12-17 Jahre: 653 Euro
  • Ab 18 Jahre: 698 Euro

Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Bedarfssätze in 15 Einkommensgruppen bis zu Nettoeinkommen von über 11.000 Euro.

Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen

Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen:

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Notwendige berufsbedingte Aufwendungen — nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte in NRW (2026) grundsätzlich konkret darzulegen; eine Pauschale von 5 % gibt es dort in der Regel nur bei fiktivem Einkommen
  • Vorrangige Unterhaltsansprüche
  • Berufsbedingte Schulden (in angemessener Höhe)

Kindergeld und Zahlbetrag

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (§1612b Abs. 1 BGB) vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld abgezogen. Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro pro Kind (so auch das Rechenbeispiel der Düsseldorfer Tabelle 2026).

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag zum eigenen Lebensunterhalt verbleiben:

  • Notwendiger Selbstbehalt (gegenüber minderjährigen Kindern): 1.450 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.200 Euro (nicht erwerbstätig)
  • Angemessener Selbstbehalt (gegenüber volljährigen Kindern): 1.750 Euro
  • Ehegattenselbstbehalt: 1.600 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.475 Euro (nicht erwerbstätig)

Mangelfall: Wenn das Einkommen nicht reicht

Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsansprüche, liegt ein Mangelfall vor. Dann wird der verfügbare Betrag nach einer Mangelfallberechnung auf alle Berechtigten verteilt. Minderjährige Kinder haben dabei Vorrang (§1609 BGB).

DroitAI Unterhaltsrechner

Der DroitAI Unterhaltsrechner berechnet Ihren Unterhaltsanspruch basierend auf der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026. Geben Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, die Anzahl und das Alter der Kinder ein — und erhalten Sie sofort den Zahlbetrag inklusive Kindergeldanrechnung. Unser KI-Rechtsassistent beantwortet zusätzlich Ihre Fragen zu Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.

Fazit

Die Berechnung des Unterhalts folgt klaren Regeln. Die Düsseldorfer Tabelle liefert die Richtwerte, der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen. Mit dem DroitAI Unterhaltsrechner erhalten Sie in Sekunden eine fundierte Berechnung.

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