Unterhalt berechnen 2026: Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt
Unterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Selbstbehalt. Alle Bedarfssätze und Einkommensgruppen.
Unterhalt berechnen: Die Düsseldorfer Tabelle 2026
Wer nach einer Trennung oder Scheidung Unterhalt zahlen oder erhalten soll, braucht klare Zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle — herausgegeben vom OLG Düsseldorf — ist die wichtigste Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird jährlich aktualisiert und basiert auf §§1601 ff. BGB.
Unterhaltsanspruch nach dem BGB
Der Unterhaltsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz:
- Kindesunterhalt (§1601 BGB): Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Minderjährige Kinder haben stets Anspruch auf Unterhalt.
- Trennungsunterhalt (§1361 BGB): Während der Trennungszeit kann der weniger verdienende Ehegatte Unterhalt verlangen.
- Nachehelicher Unterhalt (§1569 ff. BGB): Nach der Scheidung besteht ein Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).
Die Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarfssätze
Die Tabelle ordnet den Unterhaltsbedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes zu. Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle 2026 für die erste Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro netto) betragen:
- 0-5 Jahre: 482 Euro (Mindestunterhalt)
- 6-11 Jahre: 554 Euro
- 12-17 Jahre: 649 Euro
- Ab 18 Jahre: 693 Euro
Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Bedarfssätze in 15 Einkommensgruppen bis zu Nettoeinkommen von über 11.000 Euro.
Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen
Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen:
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale: 5% vom Netto, mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro)
- Vorrangige Unterhaltsansprüche
- Berufsbedingte Schulden (in angemessener Höhe)
Kindergeld und Zahlbetrag
Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (§1612b Abs. 1 BGB) vom Tabellenbetrag abgezogen. Das Kindergeld beträgt 2026 255 Euro pro Kind. Der tatsächliche Zahlbetrag ist also der Tabellenbetrag abzüglich der halben Kindergeldanrechnung.
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag zum eigenen Lebensunterhalt verbleiben:
- Notwendiger Selbstbehalt (gegenüber minderjährigen Kindern): 1.370 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.120 Euro (nicht erwerbstätig)
- Angemessener Selbstbehalt (gegenüber volljährigen Kindern): 1.650 Euro
- Ehegattenselbstbehalt: 1.510 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.370 Euro (nicht erwerbstätig)
Mangelfall: Wenn das Einkommen nicht reicht
Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsansprüche, liegt ein Mangelfall vor. Dann wird der verfügbare Betrag nach einer Mangelfallberechnung auf alle Berechtigten verteilt. Minderjährige Kinder haben dabei Vorrang (§1609 BGB).
DroitAI Unterhaltsrechner
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Fazit
Die Berechnung des Unterhalts folgt klaren Regeln. Die Düsseldorfer Tabelle liefert die Richtwerte, der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen. Mit dem DroitAI Unterhaltsrechner erhalten Sie in Sekunden eine fundierte Berechnung.
Equipe DroitAI
L'equipe editoriale DroitAI est composee de juristes et d'experts en intelligence artificielle. Nos articles sont verifies et sources sur Legifrance et les textes officiels.
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